Verbindliche Vergütungsuntergrenzen für TonmeisterInnen und CutterInnen beschlossen
12. März 2012
Der Synchronverband e.V. – Die Gilde beschließt verbindliche Untergrenzen für freiberufliche TonmeisterInnen und CutterInnen.
Um dem allgemeinen Preisverfall in diesen Berufsgruppen entgegenzuwirken, wurden folgende Vergütungsuntergrenzen für das Jahr 2012 verabschiedet:
AteliercutterIn: 20,-€/Stunde
TonmeisterIn: 23,-€/Stunde